Das Hosinsul, oder auf deutsch die Selbstverteidigung, stellt im Taekwondo sicherlich das vielseitigste und weitest reichende Gebiet dar. Ziel soll es sein, dem Übenden die nötigen Informationen, das Selbstvertrauen und die angemessenen Techniken beizubringen, um sich im Ernstfall angemessen verteidigen zu können. Zu diesem Zweck werden verschiedensten Techniken geübt, mit denen man sich auch in der Realität gegen Angriffe verteidigen könnte.
Oberstes Ziel hierbei ist die Tatsache, dass jede Verteidigung auch nur als solche und nur im Rahmen des Notwehrparagraphen (§32ff. StGB) einzusetzen ist: >>Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.<<
Um dieses breite Anwendungsfeld dem Trainierenden näher zu bringen bzw. zu vermitteln, hat die Deutsche Taekwondo Union (kurz DTU) in ihrer Prüfungsordnung abhängig vom Leistungsbereich diverse Unterscheidungen getroffen.
Die Verteidigungen schließen Angriffe von der nahen bis zur langen Distanz, Verteidigung in der Bodenlage oder gegen Stock- und Messerangriffe ein. Aber auch die Fallschule, also das möglichst sichere Fallen, wird in ihren Grundzügen vermittelt.
Mit fortgeschrittenen Schülern können und werden alle denkbaren Angriffe ebenfalls in beengten Situationen (Verteidiger steht an einer Wand oder in der Ecke), unter Zeitnot (mehrere Angreifer greifen nacheinander oder gleichzeitig an) oder aber auch unter veränderten Sichtverhältnissen (Dämmerung oder spärliches Licht) geübt und erläutert.
Eine weitere Übungsmethode ist ebenfalls die freie Selbstverteidigung, bei der alle Angriffsmethoden variabel zum Einsatz kommen können. Dies ist in der Prüfungsordnung der DTU zum ersten Mal für die Erlangung des 1. Dan notwendig.
Keine Angst:
abhängig von den verschiedenen Angriffsarten werden die Verteidigungen natürlich auch an den Ausführenden bzw. den Trainierenden angepasst. So wird der Bereich der Selbstverteidigung selbstverständlich immer kind- bzw. erwachsenengerecht aufgearbeitet.